Vor dem Gelenkaustausch: Doppelte Sicherheit dank Zweitmeinung

Der Ersatz eines Gelenks zum Beispiel an Hüfte, Knie oder Schulter mit einem Kunstgelenk, genannt Endoprothese, ist endgültig und nicht mehr korrigierbar. Deshalb sollten vor einem solchen Eingriff alle Zweifel über die Notwendigkeit einer Operation ausgeräumt werden.
Prof. Andrea Meurer (rechts), Direktorin der Orthopädischen Universitätsklinik Friedrichsheim, im Gespräch mit einer Patientin © Orthopädische Universitätsklinik Friedrichsheim

Frankfurt – Der Gesetzgeber gibt Patienten seit 2016 ausdrücklich das Recht, vor dem Einsatz eines künstlichen Gelenks eine zweite Arztmeinung einzuholen. Immer mehr Betroffene nutzen heute diese Möglichkeit der doppelten Absicherung. „Zu uns kommen mittlerweile Patienten aus ganz Deutschland, um Diagnosen und geplante Eingriffe beurteilen zu lassen“, sagt Prof. Andrea Meurer, Ärztliche Direktorin der Orthopädischen Universitätsklinik Friedrichsheim in Frankfurt.

Die Friedrichsheimer Orthopäden sehen sich dabei nicht als besser wissende Konkurrenz zu den behandelnden Ärzten. „Die Beurteilung der Diagnose und ausgesprochenen Behandlungsempfehlungen durch unsere Ärzte gibt dem Patienten die Sicherheit, dass er vor seiner Operation am Rücken oder an den Gelenken auf dem aktuellsten Stand der medizinischen Forschung beraten wird“, sagt Meurer. Ihre Erfahrung aus der Praxis: „Bei bis zu einem Drittel der geplanten Eingriffe kann man durchaus eine abweichende Meinung zu vorher getroffenen Diagnosen haben.“

Die Klinikdirektorin ist überzeugt: „Vor allem in der Orthopädie könnten viele chirurgische Eingriffe vermieden oder zeitlich deutlich in die Zukunft geschoben werden. Nicht jedes schmerzende Gelenk muss gleich ausgetauscht werden. Eine Vielzahl von konservativen Behandlungsmethoden können ebenfalls ohne Eingriff zum Beispiel Verschleiß- und Arthrose -Beschwerden spürbar bessern.“

Die Möglichkeiten reichen hier von Spritzen und entzündungshemmenden sowie schmerzstillenden Medikamenten (zum Beispiel Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) ) über die Manuelle Medizin bis hin zur Akupunktur. Auch eine Physikalische Therapie und physiotherapeutische Anwendungen helfen vielen Patienten in frühen Arthrosestadien zumeist gut – ohne Griff zum Skalpell.

„Dr. Google“ – ein schlechter Berater

Die Notwendigkeit einer Operation zu beurteilen, überfordere jeden Laien. „Zusätzliche Unsicherheit verursacht die vielfach widersprüchliche Informationsflut, die in Internet-Suchmaschinen wie Google per Knopfdruck zu jedem Gesundheitsproblem zu finden ist“, kritisiert Meurer. Die meisten behandelnden Mediziner befürworteten deshalb das Einholen einer qualifizierten Zweitmeinung bei einem Kollegen. Auch Gesetzgeber, Krankenkassen ebenso wie die Ärzteverbände unterstützen den Trend zur zweifachen Bewertung von Krankheitsbild und Therapievorschlag. Die Krankenkassen übernehmen zudem die Kosten für diese Paralleluntersuchung.

Der direkte Weg zur Zweitmeinung

Da gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen können, ist es kein Problem, vor einer geplanten Operation einen weiteren Mediziner zu Rate zu ziehen. Der Zweitgutachter kann seine Beratungsleistung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.

Wer das Einholen einer Zweitmeinung plant, sollte den behandelnden Arzt darüber informieren und ihn zu diesem Zweck um Aushändigung von Berichten, Laborwerten und Ergebnissen von Röntgenuntersuchungen bitten. Es können auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangt werden. Die Krankenkasse trägt dabei die Kosten, die dem Arzt durch das Kopieren der Befunde und Unterlagen entstehen. Durch das Mitbringen der Krankenakte werden überflüssige und gesundheitlich belastende Doppeluntersuchungen des Patienten und auch unnötige Kosten vermieden.

Quelle: Orthopädische Universitätsklinik Friedrichsheim

Ärzte mit Spezialisierung auf Ellenbogenprothese, Hüftprothese, Knieprothese, Zweitmeinung, Hüftprothesenwechsel, Knieprothesenwechsel, Endoprothetik und Arthrose in der Umgebung von Ashburn

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