Endoprothetik
Unter Endoprothetik versteht man den künstlichen Ersatz eines Gelenks durch eine Gelenkprothese, auch Endoprothese genannt. Künstlicher Gelenkersatz bedeutet, dass man die Gleitflächen eines Gelenkes entweder vollständig oder teilweise mit künstlichen Materialien wie Metall, Polyethylen oder Keramik ersetzt.

Knieprothese
Am Kniegelenk unterscheidet man zwischen dem Teilgelenkersatz, der nur in einem Teil des Kniegelenkes, entweder auf der Innen- oder Außenseite stattfindet, oder dem kompletten Gelenkersatz, wo Oberschenkel und Unterschenkel mit Metall überkront werden. Dazwischen befindet sich eine Polyethylenscheibe, sodass ein normales Gleiten des Gelenks wieder möglich ist.
Hüftprothese
An der Hüfte wird in den meisten Fällen sowohl ein künstlicher Hüftschaft als auch eine künstliche Hüftpfanne eingesetzt. Der künstliche Hüftschaft ersetzt den Schenkelhals und den Hüftkopf und besteht aus einem Metallschaft und einer aufgesteckten Keramikkugel. Die künstliche Hüftpfanne wird im Beckenbereich eingebaut und entweder zementiert oder zementfrei verankert. Diese Pfanne besteht, wenn sie zementfrei verankert wird, aus einer Titanschale in der sich ein sogenanntes Inlay befindet.
Schulterprothese
Im Schultergelenk können ebenfalls entweder nur der Oberarmkopf oder Oberarmkopf und Gelenkpfanne ersetzt werden. Auch hier kommen die oben genannten Materialien zum Einsatz.
Sprunggelenk- und Ellenbogenprothese
Auch im Bereich des oberen Sprunggelenkes und des Ellenbogengelenkes ist der künstliche Gelenkersatz mittlerweile etabliert.
Einsatzgebiete
Neben der schweren Arthrose können auch andere Erkrankungen zu einem künstlichen Gelenkersatz führen, so zum Beispiel Schenkelhalsbrüche im Bereich des Hüftgelenkes, Oberarmkopfbrüche oder schwere Frakturen im Bereich des Kniegelenkes. Auch Durchblutungsstörungen des Knochens mit einem daraus folgenden Absterben des Knochens, wie zum Beispiel der Morbus Ahlbäck am Knie oder die Hüftkopfnekrose, können zu einem künstlichen Gelenkersatz führen.
Wann sollte ein Gelenk ausgetauscht werden?
Ein künstlicher Gelenkersatz ist immer der letzte Ausweg bei der Versorgung einer Begleiterkrankung des betroffenen Gelenkes. Es sollten zunächst alle konservativen und operativen Behandlungsmöglichkeiten ausgereizt werden. Voraussetzung für den künstlichen Gelenkersatz sind Röntgenaufnahmen, die einen massiven Verschleiß des Gelenks nachweisen und außerdem ein entsprechender Leidensdruck seitens des Patienten.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, entscheiden Arzt und Patient gemeinsam darüber, ob ein künstlicher Gelenkersatz angebracht ist.