Endoprothetik

Unter Endoprothetik versteht man den künstlichen Ersatz eines Gelenks durch eine Gelenkprothese, auch Endoprothese genannt. Künstlicher Gelenkersatz bedeutet, dass man die Gleitflächen eines Gelenkes entweder vollständig oder teilweise mit künstlichen Materialien wie Metall, Polyethylen oder Keramik ersetzt.

Quelle: Fotolia/Monstar Studio

Knieprothese

Am Kniegelenk unterscheidet man zwischen dem Teilgelenkersatz, der nur in einem Teil des Kniegelenkes, entweder auf der Innen- oder Außenseite stattfindet, oder dem kompletten Gelenkersatz, wo Oberschenkel und Unterschenkel mit Metall überkront werden. Dazwischen befindet sich eine Polyethylenscheibe, sodass ein normales Gleiten des Gelenks wieder möglich ist.

Hüftprothese

An der Hüfte wird in den meisten Fällen sowohl ein künstlicher Hüftschaft als auch eine künstliche Hüftpfanne eingesetzt. Der künstliche Hüftschaft ersetzt den Schenkelhals und den Hüftkopf und besteht aus einem Metallschaft und einer aufgesteckten Keramikkugel. Die künstliche Hüftpfanne wird im Beckenbereich eingebaut und entweder zementiert oder zementfrei verankert. Diese Pfanne besteht, wenn sie zementfrei verankert wird, aus einer Titanschale in der sich ein sogenanntes Inlay befindet.

Schulterprothese

Im Schultergelenk können ebenfalls entweder nur der Oberarmkopf oder Oberarmkopf und Gelenkpfanne ersetzt werden. Auch hier kommen die oben genannten Materialien zum Einsatz.

Sprunggelenk- und Ellenbogenprothese

Auch im Bereich des oberen Sprunggelenkes und des Ellenbogengelenkes ist der künstliche Gelenkersatz mittlerweile etabliert.

Einsatzgebiete

Neben der schweren Arthrose können auch andere Erkrankungen zu einem künstlichen Gelenkersatz führen, so zum Beispiel Schenkelhalsbrüche im Bereich des Hüftgelenkes, Oberarmkopfbrüche oder schwere Frakturen im Bereich des Kniegelenkes. Auch Durchblutungsstörungen des Knochens mit einem daraus folgenden Absterben des Knochens, wie zum Beispiel der Morbus Ahlbäck am Knie oder die Hüftkopfnekrose, können zu einem künstlichen Gelenkersatz führen.

Wann sollte ein Gelenk ausgetauscht werden?

Ein künstlicher Gelenkersatz ist immer der letzte Ausweg bei der Versorgung einer Begleiterkrankung des betroffenen Gelenkes. Es sollten zunächst alle konservativen und operativen Behandlungsmöglichkeiten ausgereizt werden. Voraussetzung für den künstlichen Gelenkersatz sind Röntgenaufnahmen, die einen massiven Verschleiß des Gelenks nachweisen und außerdem ein entsprechender Leidensdruck seitens des Patienten.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, entscheiden Arzt und Patient gemeinsam darüber, ob ein künstlicher Gelenkersatz angebracht ist.

Hinweise für Patienten

Dieser Lexikoneintrag enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Off-Label-Use
Hinweis: Die Anwendung des oder der oben genannten Arzneimittel ist für die aufgeführten Indikationen eventuell nicht offiziell zugelassen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Off-Label-Use des Präparates, der von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet wird.
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Umstrittene Wirksamkeit
Hinweis: Bei den oben aufgeführten Diagnose- bzw. Behandlungsverfahren kann es sich eventuell um wissenschaftlich umstrittene und derzeit nicht von allen Experten wissenschaftlich anerkannte Methoden handeln. Die Kosten dieser Anwendungen werden von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet.
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