Patienteninformationen

Hinweise für Patienten

Off-Label-Use

Hiermit möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass hinsichtlich der in unseren Informationsbeiträgen genannten Arzneimittel im Einzelfall eine arzneimittelrechtliche Zulassung für die aufgeführten Anwendungsgebiete (Indikationen, Patientengruppen, Dosierung) in Deutschland zum Zeitpunkt der Verfassung des Artikels nicht vorliegen kann.

Dieser zulassungsüberschreitende Einsatz eines Arzneimittels außerhalb der von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete wird als Off-Label-Use bezeichnet. Die Frage, ob im konkreten Fall ein Off-Label-Use zum Zeitpunkt der Behandlung vorliegt, muss aus rein medizinischer Sicht beurteilt werden, sodass die auf dieser Website eingestellten Beiträge zu Krankheiten sowie Diagnose- und Behandlungsmethoden lediglich der allgemeinen Information dienen können.

Für konkrete Informationen oder weitergehende Fragen in einem bestimmten Fall wenden Sie sich bitte an den Sie behandelnden Orthopäden oder Unfallchirurgen, dem auch die Aufklärungspflicht diesbezüglich zukommt.

Da ein solcher Off-Label-Use nur in Ausnahmefällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, werden Sie die Kosten hierfür grundsätzlich selbst tragen müssen. Auch eine volle oder teilweise Kostenübernahme durch private (Zusatz-)Krankenversicherungen, Beihilfen oder sonstige Kostenträger ist nicht gesichert.

Wir raten Ihnen daher ausdrücklich, sich bei dem Sie behandelnden Orthopäden oder Unfallchirurgen und/oder Ihrer Krankenversicherung vorab über eine Kostenerstattung dieser Therapie zu informieren.

Wirksamkeit von Diagnose- und Behandlungsverfahren

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Überzeugung von der Behandlungsbedürftigkeit einiger der in unseren Informationsbeiträgen aufgeführten Erkrankungen sowie die Wirksamkeit bestimmter Diagnose- und Behandlungsverfahren ggf. fachlich umstritten sind.

Die entsprechenden Diagnose- bzw. Behandlungsverfahren sind keine wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung der jeweils genannten Krankheitsbilder. Das heißt, dass zum Beispiel keine Studien vorliegen, bei denen eine ausreichende Anzahl von Probanden herangezogen wurde, sowie dass keine randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudien mit einer adäquaten statistischen Auswertung durchgeführt wurden, die durch eine Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen wurden. Für diese Diagnose- bzw. Behandlungsmethoden fehlt somit der wissenschaftlich fundierte Wirksamkeitsnachweis.

Die vollständige oder teilweise Kostenübernahme wissenschaftlich nicht abgesicherter Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung, durch private (Zusatz-)Krankenversicherungen, Beihilfen oder sonstige Kostenträger ist nicht gesichert, weshalb wir Ihnen ausdrücklich raten, sich diesbezüglich bei dem Sie behandelnden Orthopäden oder Unfallchirurgen und/oder Ihrer Krankenversicherung vorab zu informieren.

Männliche und weibliche Bezeichnungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Textbeiträgen in der Regel auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Die männliche Form gilt vorurteilsfrei für beide Geschlechter. Wenn zum Beispiel von Patienten die Rede ist, so sind stets Patientinnen und Patienten gemeint.

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