Ellenbogenprothese

Ein künstlicher Ersatz des Ellenbogengelenks wird dann in Betracht gezogen, wenn der Gelenkknorpel krankheits- oder verletzungsbedingt so stark geschädigt ist, dass weder konservative noch gelenkerhaltende operative Maßnahmen zum gewünschten Behandlungserfolg führen.

Erst die Implantation einer Teil- oder Totalendoprothese (Teil- oder Komplettersatz des Gelenks) kann dann in der Regel die Schmerzen lindern und die Funktionalität und Beweglichkeit des Gelenks wiederherstellen.

Hinweise für Patienten

Dieser Lexikoneintrag enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Off-Label-Use
Hinweis: Die Anwendung des oder der oben genannten Arzneimittel ist für die aufgeführten Indikationen eventuell nicht offiziell zugelassen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Off-Label-Use des Präparates, der von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet wird.
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Umstrittene Wirksamkeit
Hinweis: Bei den oben aufgeführten Diagnose- bzw. Behandlungsverfahren kann es sich eventuell um wissenschaftlich umstrittene und derzeit nicht von allen Experten wissenschaftlich anerkannte Methoden handeln. Die Kosten dieser Anwendungen werden von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet.
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