Ellenbogenprothese
Ein künstlicher Ersatz des Ellenbogengelenks wird dann in Betracht gezogen, wenn der Gelenkknorpel krankheits- oder verletzungsbedingt so stark geschädigt ist, dass weder konservative noch gelenkerhaltende operative Maßnahmen zum gewünschten Behandlungserfolg führen.
Erst die Implantation einer Teil- oder Totalendoprothese (Teil- oder Komplettersatz des Gelenks) kann dann in der Regel die Schmerzen lindern und die Funktionalität und Beweglichkeit des Gelenks wiederherstellen.