Zweitmeinung

Jeder Patient in Deutschland hat im Vorfeld eines planbaren operativen Eingriffs einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Gerade vor invasiven Eingriffen an der Wirbelsäule oder vor dem Einsatz eines künstlichen Gelenks kann es für einen Patienten sinnvoll sein, einen zweiten Arzt zu Rate zu ziehen, der die Diagnose und empfohlene Behandlung vorab noch einmal prüft.

Plant man das Einholen einer zweiten Meinung, sollte man den behandelnden Arzt darüber informieren und ihn um die Aushändigung aller relevanten Patientenunterlagen (Berichte, Laborbefunde, Röntgenuntersuchungen) bitten.

Hinweise für Patienten

Dieser Lexikoneintrag enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Off-Label-Use
Hinweis: Die Anwendung des oder der oben genannten Arzneimittel ist für die aufgeführten Indikationen eventuell nicht offiziell zugelassen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Off-Label-Use des Präparates, der von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet wird.
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Umstrittene Wirksamkeit
Hinweis: Bei den oben aufgeführten Diagnose- bzw. Behandlungsverfahren kann es sich eventuell um wissenschaftlich umstrittene und derzeit nicht von allen Experten wissenschaftlich anerkannte Methoden handeln. Die Kosten dieser Anwendungen werden von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet.
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Ärzte mit der Behandlungsmethode Zweitmeinung in der Umgebung von Ashburn

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