Zweitmeinung
Jeder Patient in Deutschland hat im Vorfeld eines planbaren operativen Eingriffs einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Gerade vor invasiven Eingriffen an der Wirbelsäule oder vor dem Einsatz eines künstlichen Gelenks kann es für einen Patienten sinnvoll sein, einen zweiten Arzt zu Rate zu ziehen, der die Diagnose und empfohlene Behandlung vorab noch einmal prüft.
Plant man das Einholen einer zweiten Meinung, sollte man den behandelnden Arzt darüber informieren und ihn um die Aushändigung aller relevanten Patientenunterlagen (Berichte, Laborbefunde, Röntgenuntersuchungen) bitten.