Botulinumtoxin: Anwendungen in der Orthopädie und Unfallchirurgie
Schmerztherapie eingesetzt.">Botulinumtoxin ist ein Gift, welches von einem Bakterium, dem Clostridium botulinum, produziert wird. In starker Verdünnung kann es auch als Medikament genutzt werden. Botulinumtoxin führt in verdünnter Form für eine gewisse Wirkdauer zu einer Schwächung oder Aufhebung der Funktion von Muskeln und Drüsen. Neuere Forschungen deuten darauf hin, dass das Botulinumtoxin zusätzlich auch schmerzlindernd wirken kann.
Prinzipiell existieren für die Anwendung von Botulinumtoxin eine große Vielzahl von möglichen Indikationen, die vom behandelnden Arzt zunächst immer gründlich geprüft werden müssen Nicht jedes der verschiedenen Botulinumtoxin-Präparate ist für alle gängigen Indikationen zugelassen, auch kann es länderübergreifend zu unterschiedlichen Zulassungen kommen. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob die sehr teure Behandlung im Einzelfall wirklich medizinisch sinnvoll, ausreichend und notwendig ist.
Eine fehlende Zulassung ist für sich allerdings kein genereller Grund, eine solche Therapie nicht durchzuführen, jedoch müssen in diesem Fall zusätzlich verschiedene Aspekte beachtet werden.
Zulassungsarten
Es existieren eine Reihe von offiziell zugelassenen Indikationen, für welche die Präparate verwendet werden dürfen, in diesem Fall haftet auch der Hersteller für eventuelle bisher nicht bekannte unerwünschte Wirkungen (so genannter In-Label- oder On-Label-Use). Hier ist jedoch auch auf die Details zu achten: nicht alle Präparate sind auch für alle Indikationen zugelassen, teilweise gilt die Zulassung auch in manchen Ländern und in anderen Ländern wiederum nicht.
Bei fehlender Zulassung im jeweiligen Land handelt es sich dann um einen sogenannten Off-Label-Use, welcher nicht prinzipiell verboten ist, aber eine Reihe von Folgen hat: so werden die Kosten hierfür in der Regel von den Versicherungen nicht übernommen, an die ärztliche Aufklärung werden erhöhte Anforderungen gestellt und der Hersteller haftet in diesem Falle bei der Anwendung nicht für bisher unbekannte unerwünschte Wirkungen.
Einsatzgebiete im Bereich Bewegungsapparat und Schmerztherapie
Derzeit existieren zugelassene Indikationen für einzelne Präparate für folgende Erkrankungen aus dem Bereich des Bewegungsapparates und in der Schmerztherapie:
- Dystonien (neurologische Bewegungsstörungen) wie zum Beispiel der Schiefhals
- Spastik an den oberen und unteren Extremitäten bei Kindern ab zwei Jahren, Jugendlichen und Erwachsenen
- Therapieresistente chronische Migräne
Hierbei ist jeweils sehr exakt auf die einzelne Zulassung zu achten, so sind manche Präparate für Spastik bei Erwachsenen zugelassen, nicht aber bei Kindern und Jugendlichen. Bei manchen Präparaten existiert die Zulassung bei Spastik nur auf Basis bestimmter Grunderkrankungen, zum Beispiel nach Schlaganfall.
Neben den oben genannten Indikationen gibt es weitere schon teilweise verbreitete Therapieansätze, zum Beispiel bei myofaszialen Triggerpunkten im Bereich der Neuraltherapie, bei Tennis- und Golferellenbogen (Epicondylitis) und Fersensporn (Plantarsehnenfasciitis) sowie auch bei der Behandlung neuropathischer Schmerzen (siehe auch Neuropathischer Schmerz). Diese sind aktuell nicht offiziell zugelassen (Off-Label-Use) und die Kosten werden von den Versicherungen entsprechend nicht übernommen.
Ausbildung
Neben dem Land der Anwendung, der Indikation und des jeweiligen spezifischen Präparates ist ferner relevant, wer die Injektion durchführt. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen ist dies nicht an eine bestimmte Fachgruppe gebunden, also nicht nur zum Beispiel Neurologen, Urologen oder Augenärzte. Auch Orthopäden und Unfallchirurgen können nach einer entsprechenden Ausbildung Botulinumtoxin-Präparate verabreichen. Entsprechende ärztliche Fortbildungen bieten verschiedene medizinische Fachgesellschaften an.