Knochen- und Gelenkbrüche

In der Behandlung von Knochen- und Gelenkbrüchen steht grundsätzlich die operative Therapie der konservativen (nicht-operativen) Therapie gegenüber. Bei der Wahl eines Behandlungskonzeptes müssen neben der Bruchform und -lokalisation auch patientenspezifische Faktoren wie Vorerkrankungen und der bestehende funktionelle Anspruch (Sport, Arbeit, Alter) einbezogen werden.

Grundsätzlich steht die vollständige Wiederherstellung der Ausgangbelastbarkeit des Patienten im Vordergrund.

Häufigkeit

Knochenbrüche stellen eine häufige Unfallfolge dar. Im Rahmen einer deutschlandweiten Befragung gaben zum Beispiel 43 Prozent der Frauen über 60 Jahren an, bereits eine Fraktur nach einem Unfall erlitten zu haben. Zu den häufigsten Knochenbrüchen des Erwachsenen zählt der Bruch der körperfernen Speiche. Die Bruchstelle liegt dabei nah am Handgelenk. Dem statistischen Bundesamt zufolge wurden im Jahr 2016 knapp 80.000 Patienten aufgrund dessen stationär behandelt.

Symptome

Hier können sichere und unsichere Frakturzeichen unterschieden werden.

Unsichere Frakturzeichen stellen Schmerz, Schwellung, Blutergüsse, Bewegungseinschränkung oder fehlende Belastbarkeit dar. Sichere Zeichen eines Knochenbruchs sind die sichtbare Fehlstellung einer Gliedmaße, eine nicht normal erhöhte Beweglichkeit von Gelenken, ein tast- oder hörbares Knochenreiben, sowie das Hervortreten von Knochen bei offenen Frakturen.

Diagnose

Um eine definitive Diagnose stellen zu können, sind meist Röntgenaufnahmen erforderlich. Darüber hinaus kann eine zusätzliche Bildgebung (Computertomographie und/oder Kernspintomographie/MRT) erforderlich sein, um das genaue Verletzungsbild einschätzen und die weitere Therapie planen zu können.

Therapie

Im Bereich der Unfallchirurgie stehen neben den operativen Behandlungsmöglichkeiten konservative (nicht operative) Therapieoptionen zu Verfügung.

In der Wahl eines Behandlungskonzeptes müssen die Bruchform (Frakturmorphologie) und unter Umständen begleitende Bandverletzungen (siehe Kapsel- und Bandverletzung) berücksichtigt werden. Bei der Bruchform lässt sich eine Einteilung in verschobene/nicht verschobene, aber auch in einfache, mehrteilige (mehrfragmentäre) und Trümmerbrüche vornehmen.

Besonders schwer sind Brüche im Bereich der Gelenke, da hier neben den knöchernen Strukturen Begleitverletzungen von Knorpel und anderen gelenksichernden Strukturen wie Bändern das funktionelle Ergebnis maßgeblich beeinflussen. Begleitende Schädigungen des Haut- und Muskelmantels sind für den Heilungsprozess oft bestimmend.

Bei der Wahl eines Behandlungskonzeptes müssen neben der Bruchform auch patientenspezifische Faktoren wie Vorerkrankungen und der bestehende funktionelle Anspruch (Sport, Arbeit, Alter) einbezogen werden.

Konservative Therapie

Nicht verschobene, einfache Knochenbrüche im Schaftbereich der Knochen können in der Regel konservativ (nicht-operativ) behandelt werden. Hier hat sich in der Akutphase die Anlage einer Gipsschiene zur Ruhigstellung bewährt. Ziel ist neben der Schmerzreduktion ein späteres Verschieben des Bruches (sekundäre Dislokation) zu verhindern.

Nach Rückgang der Schwellung kann die Gipsschiene nach einer Woche durch eine vollständig umgreifende (zirkuläre) Plastikschiene ersetzt werden. Bei Brüchen an Armen und Beinen (Extremitätenbrüchen) dauert die gesamte Ruhigstellung in Abhängigkeit des Patientenalters in der Regel sechs Wochen. Entscheidend in der konservativen Therapie ist die engmaschige Kontrolle der Bruchstellung durch Röntgenuntersuchungen, um eine spätere Verschiebung des Bruches nicht zu übersehen.

Operative Therapie

Verschobene oder mehrteilige- Brüche müssen in der Regel operativ versorgt werden. Da Knochen hierbei wieder miteinander verbunden werden, spricht man in der Unfallchirurgie von einer Osteosynthese (griechisch: Ostéon = Knochen, synthese = Zusammensetzung).

Oberstes Ziel ist hier die Korrektur von Achs- und Rotationsverschiebungen und die Wiederherstellung der anatomischen Stellung des Knochens, um Folgeschäden wie vor allem Schmerzen und Bewegungseinschränkungen zu verhindern.

Auf Höhe der Fraktur wird hierzu ein Hautschnitt gesetzt und unter Schonung der umliegenden Gewebe auf den Knochenbruch präpariert. Durch die Darstellung des Bruches kann dieser unter Sicht „wiedereingerichtet“ werden (Reposition). Nach offenem „Wiedereinrichten“ erfolgt die Fixierung unmittelbar durch Befestigung der einzelnen Bruchstücke.

Hierzu können verschieden Fixierungsverfahren wie Drähte, Schrauben und Platten notwendig sein. Falls möglich, werden die Brüche mit Hilfsmitteln aber auch vorzugsweise geschlossen eingerichtet, ohne die Haut an der Bruchstelle zu eröffnen. Das Gewebe wird in jedem Fall geschont (minimalinvasive Technik). Eine Wiederherstellung der Achse und der Winkel des Knochens wird angestrebt. Nicht alle Knochenteile müssen „perfekt“ wieder an Ort und Stelle sein. Das Heilungspotential ist bei Gewebeschonung groß.

Ziel der operativen Versorgung ist das Wiederherstellen einer „übungsstabilen Situation“. Dies bedeutet, dass eine weitere Ruhigstellung im Gips nicht erforderlich ist und unmittelbar nach OP mit der Krankengymnastik begonnen werden kann. Dadurch lässt sich die sogenannte „Frakturkrankheit“ (Schwinden der Muskulatur, Einsteifung der Gelenke und Osteoporose) am besten vermeiden.

Versorgung von Gelenkbrüchen

Eine Sonderform der Brüche stellen Gelenkbrüche dar. Hier kommt es, neben der Verletzung von Knochen zur Schädigung des für die Gelenkfunktion entscheidenden Gelenkknorpels. Dieser dient als „Puffer“ zwischen den knöchernen Anteilen und trägt maßgeblich zum beschwerdefreien Bewegen der Gelenke bei.

Gelenkbrüche werden daher nahezu immer operativ versorgt, da hier nur minimale bis keine Bruchverschiebungen toleriert werden können. Ziel ist eine weitere Zerstörung des Knorpels (Arthrose) durch bruchbedingte Stufen im Gelenk zu unterbinden. Eine Wiederherstellung von bereits zerstörtem Gelenkknorpel ist jedoch auch operativ nicht möglich.

Abb. 1: Röntgenbild Schienbeinkopfbruch (Quelle: Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann/BG Unfallklinik Frankfurt am Main)
Abb. 2: Computertomographie (links) und 3D-Bild (rechts) eines Schienbeinkopfbruchs (Quelle: Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann/BG Unfallklinik Frankfurt am Main)
Abb. 3: Zwei Tage nach operativer Versorgung (Quelle: Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann/BG Unfallklinik Frankfurt am Main)
Abb. 4: Zwei Monate nach operativer Versorgung (Quelle: Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann/BG Unfallklinik Frankfurt am Main)

Erfolgsaussichten

Zum Erreichen des besten funktionellen Ergebnisses nach Knochenbrüchen muss die Wahl der Therapie kritisch unter Berücksichtigung aller funktionellen Aspekte des Patienten erfolgen.

Bis zum Erreichen der vollen Belastbarkeit dauert es unabhängig von operativer und konservativer Therapie mehrere Wochen. Die Vorteile einer operativen Versorgung liegen in der bereits beschriebenen „Wiedereinrichtung unter Sicht“ und der Wiederherstellung einer „übungsstabilen“ Situation. Hierdurch können rehabilitative Maßnahmen früher begonnen (frühfunktionelle Nachbehandlung) und die Wiedereingliederung in den sozialen und beruflichen Alltag zeitiger erfolgen. Diesen vermeintlichen Vorteilen stehen jedoch die generellen operativen Risiken wie zum Beispiel Nervenverletzungen mit bleibenden Lähmungen oder Wundheilungsstörungen gegenüber.

Hinweise für Patienten

Dieser Lexikoneintrag enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Off-Label-Use
Hinweis: Die Anwendung des oder der oben genannten Arzneimittel ist für die aufgeführten Indikationen eventuell nicht offiziell zugelassen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Off-Label-Use des Präparates, der von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet wird.
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Umstrittene Wirksamkeit
Hinweis: Bei den oben aufgeführten Diagnose- bzw. Behandlungsverfahren kann es sich eventuell um wissenschaftlich umstrittene und derzeit nicht von allen Experten wissenschaftlich anerkannte Methoden handeln. Die Kosten dieser Anwendungen werden von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet.
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