Kapsel- und Bandverletzung

Die Kapsel- und Bandverletzung – auch kurz Bandverletzung genannt – stellt eine sehr häufige Verletzung an verschiedenen Gelenken dar, die in Folge von Sport-, Berufs- aber auch Alltagsunfällen auftreten kann. Bleibt das Gelenk hierbei stabil und die Strukturen im Wesentlichen intakt, wird nur von einer Bänderzerrung oder -dehnung gesprochen. Es kann aber auch zu einer teilweisen oder kompletten Zerreißung der Bänder kommen, wenn der Bewegungsspielraum maximal überschritten wird. In der Folge wird das Gelenk dann instabil.

In Extremfällen kann es zu einer vollständigen Verrenkung (Luxation) des Gelenkes kommen. Dies tritt vor allem bei Schultergelenken und auch bei Ellenbogengelenken aufgrund der hohen Gelenkbeweglichkeit und der geringen knöchernen Führung dieser Gelenke auf. Wenn es zu einer Auskugelung des Gelenkes kommt, reißen Bänder und die Gelenkkapsel, sodass eine hochgradige Instabilität entsteht. Bei kompletten Bandzerreißungen und Luxationen treten häufig auch Begleitverletzungen am Gelenkknorpel oder auch an den Zwischenknorpeln der Menisken am Kniegelenk oder dem Labrum (Pfannenrand) am Schultergelenk auf. Daneben kann es zusätzlich auch zu einem Bruch des Gelenkes kommen.

Ursachen und Vorbeugung

Am häufigsten treten Bandverletzungen am Sprunggelenk, Kniegelenk und Handgelenk auf. Durch einen Sturz, Aufprall oder eine Stauchung wird hierbei der normale Bewegungsspielraum des Gelenkes durch direkte oder indirekte Gewalteinwirkung überschritten und es kommt dann zur Verletzung der Bänder und der Gelenkkapsel sowie zu weiteren Gelenkknorpelverletzungen. Es ist schwer, Gelenkverletzungen gänzlich zu vermeiden, da bestimmte Sportarten wie Fußball, Handball, Basketball, aber auch Skifahren und Inline-Skaten leicht zu solchen Verletzungen führen können, häufig auch zum Teil durch Gegnerkontakt. Zur Vorbeugung können während der sportlichen Betätigung geeignetes Schuhwerk und unter Umständen auch Gelenkschützer (Schienen beim oberen Sprunggelenk) getragen werden. Aber auch fachgerechte Aufwärmübungen und das Trainieren von Falltechniken können dabei helfen, Bandverletzungen zu vermeiden. Das richtige Fallen und eine Sturzprophylaxe mithilfe von Gleichgewichtsübungen ist gerade auch im höheren Alter von erheblicher Bedeutung und sollte regelmäßig geübt werden.

Symptome

Bandverletzungen verursachen je nach Schweregrad Blutergüsse, erhebliche Schwellungen, schmerzhafte Bewegungseinschränkungen und auch Gelenkfehlstellungen.

Diagnose

Es erfolgt zunächst eine körperliche Untersuchung mit Überprüfung der Bewegungseinschränkung und der Stabilität des jeweiligen Gelenkes. Danach erfolgt in der Regel eine Röntgenuntersuchung zum Ausschluss von Gelenkbrüchen oder knöchernen Bandausrissen.

Ergänzt werden diese Untersuchungstechniken durch eine Kernspintomographie (MRT) bei Verdacht auf eine schwerwiegende Binnenverletzung des Gelenkes, wie zum Beispiel eine Kreuzbandverletzung am Kniegelenk oder eine Meniskusverletzung oder auch nach einer Schulterverrenkung zum Ausschluss eines Pfannenrandrisses oder eines Sehnenrisses (Riss der Rotatorenmanschette). Gerade bei Knieverletzungen muss häufig auch eine arthroskopische Abklärung erfolgen, um begleitende Kniebinnen-/Meniskusverletzungen und auch Kreuzbandverletzungen (Verletzungen vorderes Kreuzband / Verletzungen hinteres Kreuzband) erkennen und therapieren zu können.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass zum Beispiel selbst bei schweren Knieverletzungen mit einem Kreuzbandriss über drei Viertel der Patienten die Arztpraxis oder das Krankenhaus noch zu Fuß betreten, sodass die Verletzung in einigen Fällen auch bagatellisiert und damit als nicht so schwer eingeschätzt wird, wie sie eigentlich ist. Aus diesem Grunde ist bei Bandverletzungen immer eine sorgfältige Diagnostik notwendig, sowohl in der klinischen Untersuchung, aber auch bei den bildgebenden Verfahren inklusive der Kernspintomographie, um gerade schweren begleitende Kniebinnenverletzungen bei Kreuzbandverletzungen rechtzeitig zu erkennen und unter Umständen auch operativ zu behandeln.

Therapie

Während bei schweren Bandverletzungen (mit Begleitverletzungen) oft eine operative Behandlung erforderlich ist, um die Gelenkfunktion wiederherzustellen, können viele weniger schwere Verletzungen meist konservativ, das heißt nicht operativ, behandelt werden. Hierbei wird das betroffene Gelenk durch die Anlage von Orthesen oder Gipsruhigstellungen stabilisiert und bei der Heilung unterstützt.

Insbesondere Außenbandverletzungen am Sprunggelenk oder Innenbandteilverletzungen am Kniegelenk sowie Kapselbandzerrungen am Handgelenk werden zum Teil mit kurzfristiger Ruhigstellung und einer frühfunktionellen Behandlung therapiert.

Für die Primärbehandlung von Bandverletzungen gilt die sogenannte PECH-Regel (P = Pause, das heißt sofortige Einschränkung der Betätigung und Ruhigstellung des Körperteils; E = Eiskühlung des geschwollenen Gelenkes zur Vermeidung einer weiteren Schwellung und Verminderung des Schmerzes; C = Compression, das heißt Anlegen eines Kompressionsverbandes zur Vermeidung einer erhöhten Schwellung/zur Ruhigstellung; H = Hochlegen und Hilfe holen).

Bei einer vollständigen Verrenkung des Gelenkes sollte möglichst schnell eine Wiedereinrenkung (Reposition) erfolgen. Anschließend sollte unbedingt eine weitere Diagnostik stattfinden, um festzustellen, welche Behandlungsmaßnahmen notwendig bzw. geeignet sind.

Zusammenfassend sind Kapsel-/Bandverletzungen eine sehr häufige Verletzung in der orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis und Klinik. Wichtig ist die gute Primärbehandlung und anschließend eine differenzierte Diagnostik und Therapie, um vor allem schwere Verletzungen, insbesondere am Kniegelenk, nicht zu übersehen und passend zu behandeln.

Hinweise für Patienten

Dieser Lexikoneintrag enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Off-Label-Use
Hinweis: Die Anwendung des oder der oben genannten Arzneimittel ist für die aufgeführten Indikationen eventuell nicht offiziell zugelassen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Off-Label-Use des Präparates, der von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet wird.
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Umstrittene Wirksamkeit
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