Von der Erstmeinung zur Zweitmeinung

Heinz-Wilhelm Esser, Oberarzt für Innere Medizin und Leiter der Pneumologie am Klinikum gibt Ihnen einen groben Überblick und wertvolle Tipps über das Vorgehen zur Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung.
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Im ersten Schritt stellt Arzt regulär die Diagnose und empfiehlt Ihnen möglicherweise eine Operation bzw. eine medikamentöse Therapie.

Stellt der Arzt dabei z.B. eine Indikation zu einer Schulterarthroskopie, ist er gesetzlich dazu verpflichtet:

  • Sie mindestens 10 Tage vor dem geplanten Eingriff über das Recht auf ärztliche Zweitmeinung hinzuweisen.
  • Sie darauf hinzuweisen, dass die Zweitmeinung nicht bei einem Arzt oder einer Einrichtung eingeholt werden kann, durch den oder durch die der Eingriff durchgeführt werden soll.
  • Ihnen ein Patientenmerkblatt zum Zweitmeinungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses auszuhändigen.
  • Sie auf die eingriffsspezifischen Entscheidungshilfen des Instituts für Qualität und Wirtschaft im Gesundheitswesen (IQWiG) im Internet aufmerksam zu machen.
  • Ihnen mitzuteilen, wo eine Liste mit entsprechenden Zweitmeinern bereitsteht.

Ob Sie das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung wahrnehmen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Sollten Sie dem Zweitmeinungsverfahren zustimmen, benachrichtigen Sie Ihren Arzt darüber. Dieser muss Ihnen auf Wunsch alle Befunde zusammenstellen, die der Zweitmeiner benötigt.

Entscheiden Sie sich für eine ärztliche Zweitmeinung, müssen Sie im nächsten Schritt nach einem zweitmeinungsgebenden Arzt suchen. Hierzu stehen mehrere Optionen zur Auswahl:

  • Unter der Telefonnummer 116117 können Sie sich über den richtigen Zweitmeiner für Ihre Erkrankung informieren.
  • Auf der Internetseite www.116117.de/zweitmeinung können Sie zu den Indikationen einer Gebärmutterentfernung (Hysterektomie), einer Mandeloperation (Tonsillektomie, Tonsillotomie), einer Schulterarthroskopie, sowie künftig auch einer Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom einen Zweitmeiner finden. Hier können Sie in Ihrem Umkreis nach einem passenden zweitmeinungsgebenden Arzt suchen.
  • Die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer bieten auf ihren Internetseiten die Suche nach einem Zweitmeiner an. Als Beispiel die Kassenärztliche Bundesvereinigung Bayern: Auf der linken Seite befindet sich hier ein Kästchen zur „Arzt-/Psychotherapeutensuche“. Geben Sie im Feld „Fachgebiet oder Nachname“ das Stichwort
  • „Zweitmeinung“ ein. Nun erscheint eine Auflistung der verschiedenen Zweitmeinungen zu einer Gebärmutterentfernung, einer Mandel-OP sowie einer Schulterarthroskopie. Optional können Sie noch Ihre Postleitzahl für die Umkreissuche eingeben.
  • Haben Sie keine Indikation zu einer Gebärmutterentfernung, einer Mandeloperation oder einer Schulterarthroskopie, können Sie zunächst bei Ihrer Krankenkasse bezüglich einer ärztlichen Zweitmeinung nachfragen (die meisten KV übernehmen auch hier die Kosten).
  • Teilweise haben Krankenkassen Kooperationen mit verschiedenen Zweitmeinern. Fragen Sie auch hier bei der Krankenkasse nach, ob solche Kooperationen bestehen.
  • Ebenso können Sie bei einzelnen Diagnosen im Internet nach Zweitmeinungsportalen suchen. Die Einholung einer Zweitmeinung erfolgt hier online, also ohne Patientenkontakt und über das Internet. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über die Übernahme der Kosten informieren.

Von welchem Arzt Sie eine Zweitmeinung einholen möchten, können Sie frei wählen. Sobald Sie den richtigen Zweitmeiner für Ihre Erkrankung gefunden haben, können Sie einen Termin für eine ärztliche Zweitmeinung vereinbaren.

Weitere ausführliche Informationen und wichtige Tipps zum Thema Zweitmeinung finden Sie in dem Buch „Patientenrecht Zweitmeinung" von Herrn Volker Nürnberg und Frau Marie-Theres Meier.

Informationen zum Buch

Patientenrecht Zweitmeinung, Herausgeber: Springer, ISBN: 978-3-658-14425-8

Autoren: Volker Nürnberg, Marie-Theres Meier, 129 Seiten, Preis: 22,99 €

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