Überblick Individueller Gesundheitsleistungen in Orthopädie Unfallchirurgie

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Untersuchungen oder Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf eine Behandlung, sofern diese notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen oder die Beschwerden zu lindern.
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Jede vertragsärztliche Versorgung muss zweckmäßig sein und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass die medizinischen Leistungen ihrer Krankenkasse budgetiert sind.

Hier wird deutlich, dass es Bereiche ärztlicher Tätigkeiten gibt, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sind. Dennoch werden sie von Patienten nachgefragt und können ärztlich empfehlenswert sein.

Patienten dürfen solche Igel-Leistungen beanspruchen, und Ärzte dürfen im Rahmen der Therapiefreiheit diese Leistungen grundsätzlich erbringen.

Im Folgenden haben wir eine Auswahl häufig wiederkehrender Leistungen aus dem Fach Orthopädie und Unfallchirurgie zusammengestellt. Diese haben sich seit langem als IGeL-Leistungen bewährt und besitzen unter Fachärzten wie Patienten eine breite Akzeptanz als medizinisch sinnvolle Ergänzung.

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