Traumatologie / Unfallchirurgie

Die Traumatologie ist ein Teilgebiet der Chirurgie, die sich insbesondere mit der Diagnose und der Therapie von Unfallverletzungen beschäftigt. Der Begriff Traumatologie leitet sich vom altgriechischen Begriff „trauma“ für Wunde und „lógos“ für die Lehre von… ab. Die Traumatologie befasst mit der Akutversorgung, Behandlung und Prävention von Verkehrs-, Sport- und Arbeitsunfällen. Ihr zentrales Beschäftigungsfeld sind Verletzungen des Bewegungsapparates, wie von Knochen, Bändern, Sehen und Gelenke.

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Aufgaben der Traumatologie

Die Unfallchirurgie ist ein weit gefasstes Feld. Unfallmediziner müssen in vielen medizinischen Bereichen qualifiziert sein und eng mit anderen Fachbereichen zusammenarbeiten. Zu ihren Aufgaben gehört die Erstversorgung an der Unfallstelle, Maßnahmen zur Schockbehandlung und in der Folge die chirurgische/orthopädische Weiterbehandlung im Krankenhaus.

Zu den zentralen Aufgaben der Unfallchirurgie zählt vor allem die Behandlung von mechanischen Verletzungen des Bewegungsapparates wie zum Beispiel Knochenfrakturen oder Muskel-, Sehnen- und Gelenkverletzungen, die durch Verkehrs-, Sport- und Arbeitsunfälle hervorgerufen wurden. Vor allem Knochenbrüche bestimmen den Alltag der Unfallchirurgen. Gelungene Osteosynthesen (Wiederzusammenführung von Knochen) sind sichtbare Erfolge dieser Disziplin.

Die Unfallchirurgie befasst sich darüber hinaus mit den Folgen Biss-, Stich, Schnitt- oder Schussverletzungen. Hinzu kommen traumatische Verletzungen der Körperhöhlen wie Thorax (Brustkorb), Abdomen (Bauch) und Kopf einschließlich des Kiefers. Bei Unfällen ebenfalls exponiert ist die Haut. Hier sind es Abschürfungen, Verbrennungen, Verätzungen und Unterkühlungen, die akut versorgt werden müssen. Auch Strahlenschäden fallen in den Bereich der Traumatologie.

Schwer- und Mehrfachverletzte

Unfallbedingte Verletzungen an mindestens zwei Körperregionen werden als Polytrauma bezeichnet. Liegt ein Polytrauma vor, sind die Patienten besonders für Komplikationen gefährdet. Ihre Behandlung erfordert besondere Erfahrung des behandelnden Teams, das sich häufig aus Spezialisten mehrerer Fachrichtungen zusammensetzt.

Abhängend von Unfallart und betroffenen Organen sind Kooperationen mit folgenden internistischen oder chirurgischen Spezialdisziplinen notwendig:

Orthopädie: Behandlungen bei Verletzungen des Bewegungsapparates mit Knochen, Gelenken, Bändern und Sehnen.

Handchirurgie: Als Spezialgebiet bei komplizierten anatomischen und funktionalen Unfallschäden an der Hand.

Neurochirurgie: Bei allen Nerven-, Rückenmarks- und Gehirnverletzungen.

Kinderchirurgie: Bei verunfallten Kindern und Jugendlichen wegen der besonderen anatomischen Voraussetzungen Heranwachsender.

HNO-Ärzte: bei Traumata des Gehörs, wie zum Beispiel dem Knalltrauma nach einer Explosion.

Kiefernchirurgie: Bei Kiefernverletzungen und notwendig werdenden Rekonstruktionen.

Plastische Chirurgie: Bei notwendigen Rekonstruktionen von Gesicht, Ohren, Nase und anderen Körperteilen.

Ophtalmologie: Gemeinsam mit Augenärzten bei Verletzungen des Auges, der Augenhöhle und des Sehnerven.

Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

Die Übergänge zwischen dem Betätigungsfeld der Orthopäden und der Unfallchirurgen sind fließend. Im Jahr 2005 wurde die Facharztausbildung in Deutschland zum „Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie“ zusammengefasst.

Anforderungen an Kliniken

In Deutschland eine unfallchirurgische Abteilung zu betreiben oder einzurichten ist an besondere bauliche, apparative und personelle Bedingungen geknüpft. Neben der Beschäftigung von Fachärzten für Orthopädie und Unfallmedizin muss die Klinik über einen Hubschrauberlandeplatz, einen Schockraum, eine Blutbank und über eine intensivmedizinische Abteilung verfügen.

Auf die Initiative der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie haben sich bundesweit 520 Kliniken in 40 so genannten Traumanetzwerken zusammengeschlossen und so Ressourcen und Kapazitäten gebündelt.

Hinweise für Patienten

Dieser Lexikoneintrag enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Off-Label-Use
Hinweis: Die Anwendung des oder der oben genannten Arzneimittel ist für die aufgeführten Indikationen eventuell nicht offiziell zugelassen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Off-Label-Use des Präparates, der von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet wird.
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Umstrittene Wirksamkeit
Hinweis: Bei den oben aufgeführten Diagnose- bzw. Behandlungsverfahren kann es sich eventuell um wissenschaftlich umstrittene und derzeit nicht von allen Experten wissenschaftlich anerkannte Methoden handeln. Die Kosten dieser Anwendungen werden von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet.
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