Syndesmosenverletzung

Syndesmosenverletzungen sind schwerwiegende Bandverletzungen des oberen Sprunggelenks, die bei Verdreh- oder Umknickbewegungen des Fußes auftreten können. Eine Syndesmose ist eine Bandhaftung, eine bindegewebige Verbindung zwischen zwei Knochen.

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Am Sprunggelenk verbindet sie das Wadenbein (den Außenknöchel) und das Schienbein und stabilisiert somit die Sprunggelenksgabel, die aus dem Sprung-, Waden- und Schienbein besteht. Bei einer Syndesmosenverletzung, die meistens auch in Kombination mit Knochenbrüchen im Bereich des Sprunggelenks auftritt, wird diese Bandhaftung geschädigt und die Sprunggelenksgabel reißt auseinander.

Häufigkeit

Syndesmosenverletzungen gehören zu den eher seltenen Verletzungen am Sprunggelenk. Sie treten hier mit einer Häufigkeit von etwa ein bis elf Prozent auf.

Ursachen und Risikofaktoren

Syndesmosenverletzungen entstehen aufgrund von Verdreh- oder Umknickbewegungen des Sprunggelenks. Deshalb besteht gerade auch für Sportler hier ein Risiko.

Symptome und Verlauf bei (Nicht-)Behandlung

Wenn nach einer Verdreh-/Umknickverletzung des Sprunggelenks Schmerzen insbesondere am oberen vorderen Sprunggelenk, eine Schwellung am oberen Sprunggelenk, ein Bluterguss am Sprunggelenk mit einer Bewegungseinschränkung und/oder Belastungsminderung bis Belastungsunfähigkeit auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Eine durch die Verletzung der Syndesmose veränderte Position (Weite der Gabel, Drehung) des Waden- zum Schienbein führt primär zu einem Funktions- und Belastungsdefiztit und erhöht des Weiteren deutlich das Risiko einer Arthrose des oberen Sprunggelenks.

Diagnose

Bei deutlichen Schmerzen mit Schwellung und eingeschränkter bis aufgehobener Belastbarkeit sollte man als Patient einen Arzt aufsuchen. Nach der körperlichen Untersuchung, bei der die Schmerzpunkte bestimmt werden, erfolgt das Röntgen des Sprunggelenks in zwei Ebenen. Bei Schmerzen am Wadenbeinkopf wird zusätzlich eine Röntgenaufnahme des gesamten Unterschenkels angefertigt, um einen körpernahen Wadenbeinbruch (Maisonneuve-Fraktur) auszuschließen. Bei Schmerzen am Fuß müssen auch weitere Begleitverletzungen wie zum Beispiel Knochenbrüche der Mittelfußknochen ausgeschlossen werden.

Im Röntgenbild kann eine Syndesmosenverletzung nur indirekt nachgewiesen werden. Anzeichen sind hier eine Überlappung des Waden- und des Schienbeins oberhalb des Gelenkspaltes und eine Symmetrie des Gelenkspaltes um das Sprungbein herum. Nur in der Magnetresonanztomographie (MRT) kann die Syndesmose sicher dargestellt werden. Bei Gegenanzeige (Kontraindikation) für ein MRT, zum Beispiel bei Herzschrittmacherträgern, kann eine Computertomographie (CT) durchgeführt werden.

Therapie und Nachsorge

Erstversorgung

Wie bei jeder frischen Verletzung des Bewegungs- und Stützapparates sollte die Erst-/Eigenversorgung nach der PECH-Regel erfolgen.

  • Pause
  • Eis (Kühlen)
  • Compression (Druckverband)
  • Hochlagern

Konservative Therapie

Eine konservative Therapie der Syndesmosenverletzung sollte nur erfolgen, wenn im MRT oder im CT eine korrekte anatomische Stellung des Außenknöchels nachgewiesen wurde oder zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen eine Operation nicht möglich ist. Des Weiteren spielen auch andere Faktoren eine Rolle: bei fortgeschrittenem Alter, fortgeschrittener Sprunggelenksarthrose, Rollstuhlpflicht oder sehr eingeschränkter Gehfähigkeit kann eine Operation ebenfalls nicht sinnvoll sein.

Sowohl bei der konservativen als auch bei der operativen Therapie ist im Anschluss eine achtwöchige Entlastung in einer adäquaten Ruhigstellung (Gips, Cast, Orthese etc.) notwendig. Bei einer konservativen Therapie kann das Sprunggelenk unter Umständen teilbelastet werden.

Die konservative Therapie besteht aus einer Schmerztherapie, abschwellenden Maßnahmen und einer Ruhigstellung des Sprunggelenks unter Entlastung. Aufgrund dessen ist eine Thromboseprophylaxe mit Heparin notwendig unter regelmäßigen Blutbildkontrollen zum Ausschluss einer Heparin-induzierten Thrombozytopenie (HIT).

Operative Therapie

Im Rahmen der operativen Behandlung wird die Sprunggelenksgabel standardmäßig mithilfe von zwei Stellschrauben stabilisiert, die über kleine Hautschnitte oberhalb des Gelenks eingebracht werden. Die Syndesmose selbst muss nicht genäht werden, sondern kann durch die korrekt eingestellte Sprunggelenksgabel narbig verheilen.

Die korrekte Stellung der Sprunggelenksgabel wird während der Operation in der Regel mithilfe eines 3D-Scans (ähnlich einem CT) geprüft. Im Anschluss ist eine achtwöchige Ruhigstellung unter Entlastung notwendig. Eine Metallentfernung der Stellschraube ist nur noch in seltenen Einzelfällen empfohlen.

Ein neues Verfahren ist das sogenannte „Tight-rope“-Verfahren. Hier wird anstelle der Schrauben ein dynamisches Plättchen-Faden-System eingebracht. Die Nachbehandlung ist identisch.

Bei der chronischen Syndesmoseninsuffizienz (chronische Bandinstabilität) besteht operativ lediglich die Möglichkeit einer Syndesmosenplastik. Hierbei wird die Syndesmose durch eine körpereigene Sehne (meistens die Peronealsehne von der Außenseite des Fußknöchels) ersetzt.

Die Risiken und Komplikationen der operativen und konservativen Therapie überschneiden sich. Bei beiden besteht ein Risiko für:

  • Druckstellen im Stützverband
  • Einsteifung des Gelenks durch die Ruhigstellung
  • Thrombose (Gefäßverschluss)
  • Lungenembolie
  • Nervenschaden (Peroneusläsion)
  • Complex Regional Pain Syndrome (CRPS, M. Sudeck)
  • Bewegungseinschränkung
  • Durchblutungsstörungen
  • Chronische Schwellung
  • Arthrose (Gelenkverschleiß)
  • Verzögerte, zweizeitige Dislokation
  • Bleibende Fehlstellung

Ergänzend kommen bei der operativen Therapie die Standardrisiken eines operativen Vorgehens dazu.

Literatur und weiterführende Links

Grass, R. / Herzmann, K. / Biewener, A. / Zwipp, H.: Verletzungen der unteren tibiofibularen Syndesmose. In: Der Unfallchirurg, 2000; 103: 520.

Ewerbeck, V. / Wentzensen, A.: Standardverfahren in der operativen Orthopädie und Unfallchirurgie. 3. vollständig überarbeitete Auflage, Stuttgart: Thieme, 2007.

Marzi, I. / Pohlemann, T.: Spezielle Unfallchirurgie. 1. Auflage, München: Urban & Fischer Verlag, 2016.

Müller-Mai, C. / Ekkernkamp A.: Frakturen auf einen Blick – Klassifikationen und Behandlungsoptionen. Berlin: Springer, 2015.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Syndesmosenverletzung

Was ist das Syndesmoseband am Sprunggelenk?

Das Syndesmoseband ist eine Verbindung aus Bindegewebe zwischen zwei Knochen, die im Bereich des Sprunggelenks für Stabilität sorgt. Es verbindet die distale Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein) miteinander und spielt eine wichtige Rolle bei der Stabilisierung des Sprunggelenks.

Was sind die Ursachen für einen Syndesmosebandriss?

Ein Syndesmosebandriss entsteht meist durch ein Umknicktrauma, bei dem der Fuß nach innen oder außen verdreht wird. Solche Verletzungen treten häufig bei Sportarten mit schnellen Richtungswechseln auf, wie Basketball oder Fußball.

Welche Symptome treten bei einer Syndesmosenverletzung auf?

Typische Symptome einer Syndesmosenverletzung sind starke Schmerzen oberhalb des Sprunggelenks, Schwellungen, Blutergüsse und Bewegungseinschränkungen. Diese Symptome können die Mobilität erheblich beeinträchtigen und sollten ernst genommen werden.

Wie wird eine Syndesmosenverletzung diagnostiziert?

Die Diagnose einer Syndesmosenverletzung erfolgt durch eine klinische Untersuchung, ergänzt durch bildgebende Verfahren wie Röntgen, MRT oder CT. Diese Methoden helfen, die genaue Art und das Ausmaß der Verletzung zu bestimmen.

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es bei einem Syndesmosebandriss?

Die Behandlung hängt vom Schweregrad der Verletzung ab. Ein stabiler Teilriss kann konservativ mit Ruhigstellung und Physiotherapie behandelt werden. Ein vollständiger Riss erfordert in der Regel eine operative Stabilisierung, um die Instabilität zu beheben und eine vollständige Heilung zu ermöglichen.

Wie lange dauert die Heilung einer Syndesmosenverletzung?

Die Heilungszeit variiert je nach Schwere der Verletzung. Bei konservativer Behandlung kann die Heilung mehrere Wochen dauern, während nach einer Operation eine Ruhigstellung von etwa sechs Wochen erforderlich ist. Insgesamt kann die Heilungszeit bis zu viermal länger sein als bei anderen Bandverletzungen am Sprunggelenk.

Wie kann man Langzeitschäden nach einer Syndesmosenverletzung verhindern?

Um Langzeitschäden wie chronische Instabilität oder Arthrose zu vermeiden, ist eine frühzeitige und korrekte Behandlung entscheidend. Dies umfasst eine angemessene Ruhigstellung, Physiotherapie und gegebenenfalls eine Operation. Regelmäßige Nachuntersuchungen sind wichtig, um den Heilungsprozess zu überwachen.

Welche präventiven Maßnahmen gibt es gegen Syndesmosenverletzungen?

Zur Prävention von Syndesmosenverletzungen sollten sportartspezifische Trainingsprogramme, propriozeptive Übungen und der Einsatz von Orthesen oder Bandagen in Betracht gezogen werden. Diese Maßnahmen können die Stabilität des Sprunggelenks verbessern und das Verletzungsrisiko reduzieren.

Was sind die langfristigen Folgen einer unbehandelten Syndesmosenverletzung?

Unbehandelte Syndesmosenverletzungen können zu chronischer Instabilität, wiederholten Verletzungen und langfristig zu Arthrose führen. Eine rechtzeitige und adäquate Behandlung ist daher essenziell, um solche Komplikationen zu vermeiden.

Wann sollte man einen Spezialisten aufsuchen?

Bei Verdacht auf eine Syndesmosenverletzung oder bei anhaltenden Beschwerden nach einem Umknicktrauma sollte umgehend ein Spezialist, idealerweise ein Fußchirurg, aufgesucht werden. Eine frühzeitige Diagnose und Behandlung sind entscheidend für eine vollständige Genesung.

Hinweise für Patienten

Dieser Lexikoneintrag enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Off-Label-Use
Hinweis: Die Anwendung des oder der oben genannten Arzneimittel ist für die aufgeführten Indikationen eventuell nicht offiziell zugelassen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Off-Label-Use des Präparates, der von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet wird.
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Umstrittene Wirksamkeit
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