Osteologie – Die Lehre von den Knochen

Die Osteologie ist die Lehre von den Knochen. Orthopäden und Unfallchirurgen mit einer zusätzlichen Qualifikation als Osteologe beschäftigen sich mit den Stoffwechselvorgängen im Knochen und diagnostizieren und behandeln Knochenerkrankungen. Eine der häufigsten Knochenerkrankungen ist die Osteoporose.

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Auf dem Praxisschild einiger Orthopäden und Unfallchirurgen findet sich zusätzlich die Bezeichnung „Osteologe“. Was diese Spezialisierung für Patienten bedeutet und wer einen Osteologen braucht, lesen Sie hier.

Wer Beschwerden an Muskeln, Knochen oder Gelenken hat, geht zunächst zum Orthopäden. Der untersucht, fertigt häufig Röntgenbilder an und behandelt – je nach Diagnose – mit Physiotherapie, Medikamenten oder auch durch eine Gelenkspiegelung (Arthroskopie) oder eine andere Operation. Viele Erkrankungen des Bewegungssystems lassen sich auf diesem Weg erfolgreich behandeln: Meniskusverletzungen oder Bandverletzungen im Kniegelenk (zum Beispiel Verletzungen vorderes Kreuzband, Verletzungen hinteres Kreuzband), viele Arten von Rückenschmerzen, Verschleißbeschwerden an den Gelenken (Arthrose) oder muskuläre Verspannungen.

Manchmal liegt der Fall jedoch komplizierter: zum Beispiel, wenn sich Veränderungen im Knochen abspielen, die allmählich dessen Stabilität gefährden. Denn das Skelett ist keineswegs ein lebloses „Kalkgerüst“, das nur zur Befestigung der Bänder, Muskeln und Sehnen dient. Im Knochengewebe läuft eine Vielzahl komplizierter Stoffwechselvorgänge ab, ständig wird neuer Knochen auf- und alter Knochen abgebaut. Bei Störungen dieses fein austarierten Gleichgewichts können verschiedene Krankheiten auftreten, die entweder das gesamte Skelett oder lokal einzelne Knochen schädigen.

Die bekannteste und mit weitem Abstand häufigste Erkrankung, die das Knochengerüst betrifft, ist die Osteoporose. Sie wird heute – je nach Entstehungsursache, Ausmaß, Alter und Geschlecht des Betroffenen – mit unterschiedlichen Medikamenten behandelt. Um für jeden Patienten die optimale Therapie zu finden, bedarf es eines Spezialisten. Und diejenigen, die an einer selteneren Knochenerkrankung leiden, benötigen diesen Spezialisten erst recht.

Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wurde die Osteologie als zusätzliche Qualifikation für Ärzte geschaffen. Diese aus dem Griechischen stammende Bezeichnung bedeutet „Lehre von den Knochen“. Der Osteologe ist also in erster Linie ein Knochenspezialist, der sich besonders intensiv um Knochenerkrankungen kümmert.

Wie wird man Osteologe?

„Osteologe DVO“ dürfen sich diejenigen Ärzte aufs Praxisschild schreiben, die eine spezielle Weiterbildung über Knochenkrankheiten absolviert und ihre Kenntnisse durch Prüfungen nachgewiesen haben. Die Abkürzung „DVO“ steht für den „Dachverband Osteologie“. Der DVO ist der Zusammenschluss aller wissenschaftlichen Gruppierungen, die sich mit Knochenkrankheiten beschäftigen und hat die Ausbildung der Osteologen übernommen.

Nicht zu verwechseln ist der Osteologe mit dem Osteopathen. So nennen sich Therapeuten, meistens Physiotherapeuten, die eine Zusatzausbildung in einer speziellen Form der manuellen Behandlung absolviert haben. Wichtig zu wissen: Ein Osteopath muss kein Arzt sein, ein Osteologe hingegen auf jeden Fall! Denn die Zusatzbezeichnung „Osteologie“ kann nur erwerben, wer zuvor bereits Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Facharzt für Innere Medizin ist. Osteologen arbeiten entweder als niedergelassene Ärzte in der Praxis oder in Kliniken, in denen Patienten mit Knochenkrankheiten behandelt werden.

Was tut ein Osteologe?

Der Osteologe verfügt über das gesamte Rüstzeug, um eine Knochenkrankheit erkennen und von anderen unterscheiden zu können. Neben Anamnese und körperlicher Untersuchung führt er Blutabnahmen durch, fertigt Röntgenaufnahmen und Knochendichtemessungen an und stellt aufgrund dieser Befunde eine Diagnose. Anschließend wird gemeinsam mit dem Patienten die Behandlung geplant. Leidet der Patient beispielsweise an Osteoporose, so besteht die Behandlung aus mehreren Bausteinen: Zum einen wird ein passendes Medikament verordnet, das den weiteren Knochenabbau bremst oder neue Knochensubstanz aufbaut, eventuell auch schmerzlindernde Mittel. Hinzu kommen Anleitungen zu knochenbewusster Ernährung und gesundheitsorientiertem Lebensstil.

Bewegungstherapie und Gymnastik dienen der Kräftigung sowie der Verbesserung von Beweglichkeit und Koordination und sollen dadurch helfen, Stürze zu vermeiden. In manchen Fällen kann auch das Tragen eines orthopädischen Stützmieders oder Korsetts erforderlich sein; beides wird vom osteologisch weitergebildeten Orthopäden verordnet und vom Orthopädietechniker individuell angepasst. Bei schweren oder seltenen Knochenerkrankungen kann der Osteologe den Patienten dauerhaft behandeln. Bei leichter bis mittelgradiger Osteoporose ist es aber auch möglich, dass der Hausarzt die weitere Betreuung übernimmt.

Ist der Orthopäde also der Fachmann für den gesamten Bewegungsapparat, so kümmert sich der Osteologe speziell um die Knochen – allerdings nicht, indem er gebrochene Knochen operativ wieder zusammenfügt, sondern indem er die Stoffwechselvorgänge im Knochen untersucht und behandelt. Auch Ärzte für innere Medizin können Osteologen werden; sie haben sich dann vorher meistens bereits intensiv mit rheumatischen Erkrankungen oder Hormonstörungen beschäftigt.

Der Osteologe ist also Ihr Ansprechpartner für Knochenerkrankungen – möglichst bevor ein Knochen gebrochen ist, denn mit zunehmendem Lebensalter entsteht ein immer höherer Anteil der Knochenbrüche aufgrund von Osteoporose. Diese jedoch lässt sich gut behandeln, sofern sie rechtzeitig von einem Fachmann erkannt wird.

Hinweise für Patienten

Dieser Lexikoneintrag enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Off-Label-Use
Hinweis: Die Anwendung des oder der oben genannten Arzneimittel ist für die aufgeführten Indikationen eventuell nicht offiziell zugelassen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Off-Label-Use des Präparates, der von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet wird.
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Umstrittene Wirksamkeit
Hinweis: Bei den oben aufgeführten Diagnose- bzw. Behandlungsverfahren kann es sich eventuell um wissenschaftlich umstrittene und derzeit nicht von allen Experten wissenschaftlich anerkannte Methoden handeln. Die Kosten dieser Anwendungen werden von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet.
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