Osteodensitometrie (Knochendichtemessung)

Die Knochendichtemessung oder auch Osteodensitometrie ist eine international anerkannte Untersuchungsmethode, um das Frakturrisiko im Rahmen der Osteoporose-Diagnostik zu beurteilen.

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Man unterscheidet Messungen mit Röntgen-Strahlen und Messungen mit Ultraschall.

Bei der Ultraschallmessung wird an der Ferse gemessen, wieviel Energie absorbiert wird. Die ist eine strahlungsfreie Messmethode, die allerdings keine Unterscheidung zwischen zentral- und peripher zulässt. Außerdem ist sie nicht zur Abrechnung zugelassen.

Im Gegensatz hierzu steht die DXA-Messung, bei dem ein Röntgen-Strahl und seine Abschwächung detektiert wird. Dies ist eine Messung mit ionisierenden Strahlen, allerdings in geringer Dosierung und wird an beiden Schenkelhälsen und an der Lendenwirbelsäule an den Wirbelkörpern 1-4 durchgeführt. Dies ist das internationales Messverfahren, mit dem alle Referenzwerte von Studien und Zulassungen erhoben wurden und mit Hilfe dessen die Medikationen getestet, erarbeitet und überprüft werden. Die DXA-Messung ist als einzige zu Lasten der Krankenkassen abzurechnen, wenn eine Therapie wegen einer Osteoporose erfolgen muss.

Ein weiteres Verfahren ist die Knochendichtemessung mittels Q-CT, die allerdings nur an der Wirbelsäule und nicht am Schenkelhals möglich ist. Außerdem sind hier relativ hohe Strahlungswerte im Gegensatz zur DXA-Messung notwendig.

Auch pQ-CT ist en CT Messverfahren, allerdings an einer Extremität und kann die Knochenstruktur hervorragend darstellen, ist aber nicht zwingend auf die Wirbelsäule zu übertragen.

Zusammenfassend: Alle Verfahren sind zur Diagnose der Osteoporose und ihrem Nachweis geeignet, allerdings ist nur 1 Verfahren zur Kassenabrechnung zugelassen und deckt sowohl periphere als auch zentrale Messorte ab.

Hinweise für Patienten

Dieser Lexikoneintrag enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Off-Label-Use
Hinweis: Die Anwendung des oder der oben genannten Arzneimittel ist für die aufgeführten Indikationen eventuell nicht offiziell zugelassen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Off-Label-Use des Präparates, der von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet wird.
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Umstrittene Wirksamkeit
Hinweis: Bei den oben aufgeführten Diagnose- bzw. Behandlungsverfahren kann es sich eventuell um wissenschaftlich umstrittene und derzeit nicht von allen Experten wissenschaftlich anerkannte Methoden handeln. Die Kosten dieser Anwendungen werden von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet.
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