Wann ist eine ärztliche Zweitmeinung sinnvoll?

Ab wann man eine zweite Meinung einholen will, muss zunächst jeder Patient für sich selber entscheiden. Nichtsdestotrotz gibt es einige Faktoren, anhand deren die Notwendigkeit einer Zweitmeinung beurteilt werden kann. Dr. med. Heinz-Wilhelm Esser, Oberarzt für Innere Medizin und Leiter der Pneumologie am Klinikum gibt Ihnen wichtige Informationen zum Thema Zweitmeinung.
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Prinzipiell sollten Sie sich nach dem Gespräch mit dem indikationsstellenden Arzt fragen:

  • Habe ich ausreichend Zeit, um eine Zweitmeinung einzuholen?
  • Habe ich wenig bis gar keine Informationen über den geplanten Eingriff?
  • Hat der Eingriff eine große Auswirkung auf meine Gesundheit?

Sollten Sie diese Fragen mit Ja beantworten, so kann es durchaus sinnvoll sein, eine zweite Meinung einzuholen. Dabei können Faktoren wie z.B. ein mangelhaftes Aufklärungsgespräch, fehlendes Vertrauen und hohe Kosten das Bedürfnis nach einer Zweitmeinung verstärken.

Das oberste Ziel einer ärztlichen Beratung – sei es mit dem indikationsstellenden oder dem zweitmeinungsgebenden Arzt – sollten immer Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse darstellen und damit einhergehend eine für Sie optimale Behandlung. Gemeinsam mit dem Arzt soll dabei die Entscheidung über die Therapie getroffen werden. Der Arzt kann in diesen Prozess der Entscheidungsfindung sein medizinisches Wissen mit einbringen und Sie gleichzeitig Ihre individuellen Präferenzen.

Liegt ein medizinischer Notfall vor, sollte stets eine unmittelbare Entscheidung zur weiteren Behandlung erfolgen, da eine zeitliche Verzögerung sich negativ auf den Gesundheitszustand auswirken könnte. Von einer Zweitmeinung ist hier in jedem Fall abzuraten. Handelt es sich um einen Eingriff (z.B. Impfung), über den ausreichende Informationen verfügbar sind, so kann der Patient in Abstimmung mit dem Arzt die Entscheidung für oder gegen den Eingriff treffen.

In Bezug auf manche Eingriffe ist jedoch bekannt, dass sie häufig auch in Situationen angewendet werden, in denen sie nicht angezeigt sind oder ihr Nutzen zweifelhaft ist. Besonders Patienten mit komplexen Erkrankungen, bei denen mehrere Therapiemöglichkeiten eingesetzt werden können, ist eine ärztliche Zweitmeinung zu empfehlen. So können neben den Erkrankungen am Bewegungsapparat auch onkologische Erkrankungen und deren Behandlung von einer ärztlichen Zweitmeinung positiv beeinflusst werden. Selten hat hier ein Arzt den Überblick über sämtliche Krebstherapien. Doch auch in anderen medizinischen Bereichen, in denen komplexe Therapien und Operationen ein breit gefächertes Wissen erfordern, kann die Zweitmeinung sinnvoll sein.

Fazit

Letztendlich geht es bei der ärztlichen Zweitmeinung darum, die Entscheidungskompetenz der Patienten bezüglich ihrer Behandlung zu stärken. Ob eine Zweitmeinung wirklich sinnvoll ist, kann anhand der vier Faktoren (Planbarkeit des Eingriffs, Verfügbarkeit von Informationen und Zeit sowie Auswirkung auf die eigene Gesundheit) beurteilt werden.

Im Vordergrund der ärztlichen Zweitmeinung stehen dabei stets die Notwendigkeit des operativen Eingriffes und der Einsatz möglicher Therapiealternativen. Die Entscheidung, ob der Eingriff letztendlich durchgeführt wird oder nicht, liegt immer in den Händen des Patienten. Durch das Zweitmeinungsverfahren können unnötige Eingriffe und falsche Diagnosen vermieden werden.

Weitere ausführliche Informationen und wichtige Tipps zum Thema Zweitmeinung finden Sie in dem Buch „Patientenrecht Zweitmeinung" von Herrn Volker Nürnberg und Frau Marie-Theres Meier.

Informationen zum Buch

Patientenrecht Zweitmeinung, Herausgeber: Springer, ISBN: 978-3-658-14425-8

Autoren: Volker Nürnberg, Marie-Theres Meier, 129 Seiten, Preis: 22,99 €

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