Außenbandverletzung des oberen Sprunggelenks

Stolperfallen gibt es überall: beim Spaziergang, beim Sport und zu Hause. Beim Stürzen kann das Sprunggelenk geprellt, verdreht, überdehnt oder ausgekugelt werden. Die zugehörigen Bänder werden dabei schnell in Mitleidenschaft gezogen. Eine solche Zerrung (Distorsion) kann sehr schmerzhaft sein. In den meisten Fällen knicken wir nach außen weg; dann ist das so genannte Außenband des oberen Sprunggelenkes betroffen.

Das Gelenk, welches das Abrollen des Fußes beim Gehen ermöglicht, ist das obere Sprunggelenk. Die oberen Anteile dieses Gelenks sind das Schien- und das Wadenbein mit dem Innen- und dem Außenknöchel, nach unten hin sind es das zum Fuß gehörende Sprung- und Fersenbein. Schien- und Wadenbein bilden eine Gabel, die über dem Sprung- und Fersenbein steht und von der so genannten Syndesmose – einem kräftigen, zwischen den Knochen querverlaufendem Band – stabilisiert wird. Auch der obere und der untere Gelenkanteil werden von Bändern – teilelastischen Verbindungen – zusammengehalten.

Diese Bänder sind die Elemente des Sprunggelenks, die am häufigsten von Unfällen betroffen sind. Am Außenknöchel, dem unteren Ende des Wadenbeins, liegt der Außenbandapparat, am Innenknöchel, dem unteren Ende des Schienbeins, befindet sich das Innenband.

Das Außenband

Das Außenband besteht aus drei Anteilen. Je nachdem, wie stark man umknickt, werden entweder nur der vordere oder alle drei Anteile verletzt. Der Bandapparat wird gezerrt, in schwereren Fällen können die Bänder auch zerreißen.

Das verletzte Sprunggelenk ist mehr oder weniger stark geschwollen. Es tut besonders beim Auftreten und Abrollen weh, aber auch im Ruhezustand verspürt der Verletzte Schmerzen am Gelenk.

Untersuchung

Am Anfang steht ein Gespräch zwischen Arzt und Patient über den Unfallhergang. Das ist zum einen wichtig, weil sich dabei für den Arzt bereits Hinweise auf das Verletzungsmuster ergeben können. Zum anderen kann die Dokumentation des Unfallherganges später für die Beantwortung versicherungsrechtlicher Fragen von Bedeutung sein. Anschließend tastet der Arzt das Sprunggelenk ab und prüft Beweglichkeit und Belastbarkeit.

Auf Basis der Lokalisation der Schmerzpunkte und der Bewegungseinschränkung wird der weitere Untersuchungsgang festgelegt. Meist wird zum Ausschluss knöcherner Verletzungen das Sprunggelenk von vorne und von der Seite geröntgt. Außerdem wird zur Überprüfung der Stabilität des Bandapparates eine so genannte gehaltene Röntgenaufnahme angefertigt. Dabei wird der Fuß nach innen gekippt und nach vorne gezogen. Sind die Bänder gerissen, ist der Spalt zwischen Waden- und Sprungbein verbreitert – deutlich auf der Röntgenaufnahme zu erkennen. Bei einem gesunden Sprunggelenk würden intakte Bandstrukturen diese Verbreiterung verhindern. Diese Untersuchung wird oft als unangenehm empfunden, gibt aber verlässliche Informationen über die Schwere einer Bandverletzung.

Eine alternative Untersuchungsmethode ist die Kernspintomographie (MRT), bei der die Strukturen des Sprunggelenkes anatomisch deutlich dargestellt werden können. Aufgrund des großen technischen Aufwandes und der daraus entstehenden hohen Kosten kann die Kernspintomographie jedoch noch nicht als Routineverfahren eingesetzt werden, sondern bleibt einigen speziellen Diagnostikfragen vorbehalten.

Eine weitere technische Untersuchungsmöglichkeit ist eine Ultraschalluntersuchung. Diese ist jedoch weniger aussagekräftig als Röntgenuntersuchung oder Kernspintomographie und ist eher als ergänzende denn als diagnostizierende Untersuchungsmethode zu betrachten.

Diagnose

Je nach Stärke der Verletzung wird von einer Bänderdehnung oder einem Bänderriss gesprochen.

Bei der Bänderdehnung sind die eigentlich nicht dehnbaren Fasern des Bandapparates leicht in die Länge gezogen, es entstehen kleinere Verletzungen im Bandverlauf, das Band ist nicht mehr so haltbar und führt das Gelenk nicht mehr optimal. Zusätzlich werden kleine Blutgefäße verletzt, die Folgen machen sich als Schwellung oder auch Bluterguss im verletzten Bereich erkennbar.

Einem Bänderriss geht ein etwas stärkerer Unfall voraus, bei dem die nicht dehnbaren Bandfasern den beim Umknicken auftretenden Kräften nicht standhalten konnten und rissen.

Behandlung

Die Behandlung der Außenbandverletzungen am oberen Sprunggelenk erfolgt nahezu immer konservativ, das heißt, eine Operation ist normalerweise nicht erforderlich.

Die Erste Hilfe bei der Außenbandverletzung folgt der PECH-Regel: Pause-Eis-Compression-Hochlagern. Wichtig ist also, das verletzte Gelenk sofort nach dem Unfall zu schonen, zu kühlen, mit einem Verband zu umwickeln, zu stabilisieren und hoch zu lagern. Damit soll ein größerer Bluterguss, der den Heilungsverlauf unnötig verlängern würde, verhindert werden. Außerdem werden so die Schmerzen rasch gelindert.

Die Bänderdehnung wird mit bestimmten Stromformen und stabilisierenden Verbänden therapiert. Die Belastbarkeit des betroffenen Fußes hängt von der Schwellung und dem empfundenen Schmerz ab und sollte mit dem Rückgang beider Krankheitszeichen langsam gesteigert werden. Der Fuß darf im Sprunggelenk gehoben und gesenkt werden, Drehbewegungen sind zunächst zu vermeiden.

Beim Bänderriss wird heutzutage nur noch selten eine Operation angeraten, da bei konsequentem Tragen spezieller Schienen nahezu die gleichen Behandlungsergebnisse erzielt werden wie nach operativer Versorgung. Die zu verwendenden Schienen, auch Orthesen genannt, ermöglichen das aktive und passive Heben und Senken des Fußes, verhindern jedoch Bewegungen zur Seite. So wird der Außenbandapparat nicht mehr unter Zug belastet, und es kann sich im verletzten Bereich des Bandes eine Narbe bilden. Diese Narbe muss vom Unfalltag an sechs Wochen lang konsequent entlastet werden, um in optimaler Länge auszuheilen. Deshalb muss die Schiene die gesamte Zeit über getragen werden, und zwar Tag und Nacht.

Nach der sechswöchigen Ruhigstellung wird die Schiene für die Nacht vollständig abgenommen. Tagsüber beginnt ein Entwöhnungstraining, das heißt, dass immer häufiger Gehen ohne das Hilfsmittel gestattet ist. Der Patient kann auch wieder beginnen, Sport zu treiben, unter Umständen allerdings mit der Schiene. Die Einzelheiten im speziellen Fall sollten mit dem behandelnden Orthopäden und Unfallchirurgen besprochen werden, da er aufgrund der Untersuchungsergebnisse nach dem Unfall und im Verlauf des Heilungsprozesses am besten beurteilen kann, wie belastbar das obere Sprunggelenk zum jeweiligen Zeitpunkt ist.

Sollte über einen längeren Zeitraum hinweg noch eine Bewegungseinschränkung oder Gangunsicherheit bestehen, kann unter Umständen noch eine krankengymnastische Behandlung sinnvoll sein. Auch das sollte mit dem betreuenden Orthopäden und Unfallchirurgen besprochen werden.

Hinweise für Patienten

Dieser Lexikoneintrag enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Off-Label-Use
Hinweis: Die Anwendung des oder der oben genannten Arzneimittel ist für die aufgeführten Indikationen eventuell nicht offiziell zugelassen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Off-Label-Use des Präparates, der von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet wird.
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Umstrittene Wirksamkeit
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