Patienteninfo: Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung

Orthopädische Hilfsmittel wie Orthesen, Schuhzurichtungen oder Einlagen sind ein wichtiger Bestandteil der konservativen Therapie in Orthopädie und Unfallchirurgie. Welche Rechte und Pflichten Versicherte bei der Versorgung mit Hilfsmitteln haben, erklärt eine aktuelle Patienteninformation.
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Berlin – Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat seine Infokarte zu Anspruch, Verordnung und Erstattung von Hilfsmitteln in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aktualisiert. Ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht wurde die BVMed-Patienteninformation „Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung“. Sie erklärt konkret und verständlich, welche Rechte und Pflichten Versicherte in diesem Zusammenhang haben.

Anspruch auf Hilfsmittelversorgung

Hilfsmittel sind medizinische Sachleistungen, wie zum Beispiel orthopädische Hilfsmittel, Hörhilfen, Inkontinenzhilfen, Stomaartikel oder Inhalationsgeräte. Gesetzlich Versicherte haben einen Sachleistungsanspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen, den Behandlungserfolg zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.

Die BVMed-Infokarte und die Patienteninformation klären über Ansprüche, Verordnung, Zuzahlungen, Aufzahlungen sowie den Umgang mit möglicherweise auftretenden Problemen in der Hilfsmittelversorgung auf.

Informationen bei der Krankenkasse

Neu nach dem im März 2017 in Kraft getretenen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) ist beispielsweise, dass Versicherte einen Anspruch auf die zum Produkt zugehörigen Dienstleistungen, wie Instandsetzung und Einweisung, haben. Darüber hinaus sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihre Versicherten adäquat über ihre jeweiligen Versorgungsansprüche zu informieren. Leistungserbringer sind nach dem HHVG dazu verpflichtet, ihre Patienten über aufzahlungsfreie Versorgungsmöglichkeiten im Bilde zu halten.

Quelle: BVMed

Literatur und weiterführende Links

Download der Infokarte und der Patienteninformation

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