D-Arzt (Durchgangsarzt)

Ein D-Arzt ist ein Durchgangsarzt, der bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen die Erstversorgung und weitere medizinische Behandlung übernimmt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hat der Patient bei Arbeitsunfällen keine freie Arztwahl und muss sich an einen D-Arzt wenden.

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Der D-Arzt entscheidet nach der Diagnosestellung über den weiteren Therapieverlauf und die weiterbehandelnde medizinische Versorgungseinrichtung. Er hat Kontakt zum behandelnden Hausarzt, zur Unfallklinik, zu den Rehabilitationseinrichtungen, zu den hinzugezogenen Fachärzten und zum zuständigen Unfallversicherungsträger.

Um als D-Arzt tätig zu sein, muss der Arzt die Facharztqualifikation für Orthopädie und Unfallchirurgie oder für Spezielle Unfallchirurgie haben und mindestens ein Jahr unfallchirurgische Praxiserfahrung in der Behandlung Schwer-Unfallverletzter in einem zum Verletzungsartenverfahren zugelassenen Krankenhaus nachweisen. Außerdem müssen bestimmte Praxisausstattungen und mindestens zwei medizinische Assistenzkräfte vorhanden sein.

Jährlich werden etwa drei Millionen Versicherte im Durchgangsarztverfahren behandelt, und es gibt in Deutschland ca. 3500 zugelassene Durchgangsärzte. Es ist wichtig zu beachten, dass die Behandlung von Arbeitsunfällen bei bestimmten Verletzungen bis zum 31. Dezember 2015 auch noch von sogenannten H-Ärzten durchgeführt werden konnte. Der H-Arzt war eine abgespeckte Version des D-Arztes, aber seit dem 1. Januar 2016 ist der H-Arzt entfallen.

Insgesamt ist der D-Arzt also ein spezialisierter Arzt, der bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen die Erstversorgung und weitere medizinische Behandlung übernimmt und eng mit anderen medizinischen Einrichtungen und dem Unfallversicherungsträger zusammenarbeitet.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema D-Arzt

Was ist ein D-Arzt?

Ein D-Arzt ist ein durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anerkannter Arzt, der sich auf die Behandlung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten spezialisiert hat. Die Abkürzung „D“ steht für „Durchgangsarzt“.

Welche Aufgaben hat ein D-Arzt?

Der D-Arzt hat mehrere wichtige Aufgaben:

  • Erstversorgung und Behandlung von verletzten Arbeitnehmern
  • Erstellung von Gutachten über den Gesundheitszustand des Patienten
  • Dokumentation des Heilungsverlaufs
  • Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen und weiteren Therapieoptionen

Wann sollte ich einen D-Arzt aufsuchen?

Sie sollten einen D-Arzt aufsuchen, wenn Sie bei der Arbeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Unfall hatten und eine Verletzung erlitten haben. Auch bei Verdacht auf eine Berufskrankheit ist der D-Arzt der richtige Ansprechpartner.

Wo finde ich einen D-Arzt?

D-Ärzte sind in verschiedenen medizinischen Einrichtungen, wie Kliniken oder Praxen, tätig. Eine Liste von D-Ärzten in Ihrer Nähe können Sie auf der Website der DGUV oder bei Ihrer Berufsgenossenschaft finden.

Was passiert während des Termins bei einem D-Arzt?

Während des Termins wird der D-Arzt Ihre Verletzung oder Erkrankung gründlich untersuchen, die notwendigen diagnostischen Maßnahmen durchführen und einen Behandlungsplan erstellen. Zudem wird er Ihnen Informationen zur weiteren Vorgehensweise geben.

Übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für den D-Arzt?

Ja, die Kosten für die Behandlung durch einen D-Arzt werden von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen, sofern es sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit handelt.

Was ist der Unterschied zwischen einem D-Arzt und einem Hausarzt?

Der D-Arzt ist speziell für die Behandlung von arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen ausgebildet und hat besondere Kenntnisse in diesem Bereich. Ihr Hausarzt hingegen bietet eine umfassende medizinische Versorgung für allgemeine Gesundheitsfragen und nicht berufsbedingte Erkrankungen.

Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit medizinische Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, einen D-Arzt aufzusuchen.

Hinweise für Patienten

Dieser Lexikoneintrag enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Off-Label-Use
Hinweis: Die Anwendung des oder der oben genannten Arzneimittel ist für die aufgeführten Indikationen eventuell nicht offiziell zugelassen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Off-Label-Use des Präparates, der von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet wird.
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Umstrittene Wirksamkeit
Hinweis: Bei den oben aufgeführten Diagnose- bzw. Behandlungsverfahren kann es sich eventuell um wissenschaftlich umstrittene und derzeit nicht von allen Experten wissenschaftlich anerkannte Methoden handeln. Die Kosten dieser Anwendungen werden von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet.
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