Rekonstruktive und Wiederherstellungschirurgie

Die „Rekonstruktive und Wiederherstellungschirurgie“ beschäftigt sich mit Strategien zur Wiederherstellung der ursprünglichen Körperform und Körperfunktion nach Verletzungen, Tumorerkrankungen oder Fehlbildungen.

Von entscheidender Bedeutung ist dabei die nachhaltige Zusammenarbeit zwischen den Spezialisten unterschiedlicher Fachabteilungen, dem Patienten und Angehörigen sowie den Kostenträgern (zum Beispiel Krankenversicherungen). Je schwerwiegender eine Erkrankung oder Verletzung ist, desto bedeutender ist auch die strukturierte Vorbereitung der Betroffenen auf die Behandlung und auch die Nachbehandlung. Denn das beste Operationsergebnis allein kann den Erfolg nicht garantieren.

Bei Unfällen kommt es oftmals zu schweren Gelenk- und Weichteilverletzungen. Hier gilt es, beispielsweise die Gelenkflächen möglichst exakt zu rekonstruieren, um einem frühzeitigen Verschleiß (Arthrose) vorzubeugen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Heilung von Knochenverletzungen ist die ausreichende Abdeckung mit gut durchbluteter Haut. Auch bei Tumoren des Bewegungsapparates (siehe auch Knochen- und Weichteiltumore) müssen häufig ganze Gewebeabschnitte entfernt (Resektion) und durch Gewebeersatzverfahren (Transplantation) oder sogenannte Endoprothesen ersetzt werden. Bei der Amputation von Gliedmaßen kommen sogenannte Exoprothesen zum Einsatz.

Im Fall einer angeborenen oder erworbenen Fehlbildung muss ganz besonders vorsichtig abgewogen werden, ob durch die Behandlung eine wesentliche Verbesserung der Körperform und -funktion erreicht werden kann. Denn hier besteht keine akute Verletzung.

Durch den technischen Fortschritt können viele Eingriffe sehr schonend, das heißt „minimalinvasiv“ durchgeführt werden. Auch die sogenannte Mikrochirurgie bietet Möglichkeiten zur Rekonstruktion oder Transplantation von kleinen körpereigenen Nerven und Gefäßen, zum Beispiel zur Erhaltung von Gliedmaßenfunktionen.

Hinweise für Patienten

Dieser Lexikoneintrag enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Off-Label-Use
Hinweis: Die Anwendung des oder der oben genannten Arzneimittel ist für die aufgeführten Indikationen eventuell nicht offiziell zugelassen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Off-Label-Use des Präparates, der von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet wird.
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Umstrittene Wirksamkeit
Hinweis: Bei den oben aufgeführten Diagnose- bzw. Behandlungsverfahren kann es sich eventuell um wissenschaftlich umstrittene und derzeit nicht von allen Experten wissenschaftlich anerkannte Methoden handeln. Die Kosten dieser Anwendungen werden von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Beihilfen in der Regel nicht erstattet.
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