Hammer- oder Krallenzehe
Hammer- und Krallenzehen gehören zu den häufigsten Kleinzehenfehlstellungen. Als Hammerzehe wird eine Beugefehlstellung des Zehenmittelgelenkes bezeichnet. Eine Krallenzehe weist neben einer Beugefehlstellung im Mittelgelenk eine Überstreckung (Hyperextension) im Zehengrundgelenk auf.
Symptomatische Kleinzehenfehlstellungen treten sehr häufig auf und lassen sich meist nur unzureichend mit konservativen Methoden behandeln. In der Regel ist zur Korrektur der Fehlstellung eine operative Therapie notwendig.
Als mögliche Ursache wird neben „fußfeindlichem“ Schuhwerk häufig auch ein Zusammenhang zu anderen Erkrankungen beobachtet. Hierzu zählen zum Beispiel rheumatoide Arthritis, Hallux valgus (Ballenzehe) oder neurologische Erkrankungen. Auch als Folge eines Unfalls kann eine solche Fehlstellung entstehen.
Eine klare Abgrenzung zwischen Hammer- und Krallenzehe ist notwendig. Im deutschsprachigen Raum haben sich folgende Bezeichnungen eingebürgert. Als Hammerzehe wird eine flexible oder fixierte Beugefehlstellung des Zehenmittelgelenkes (PIP-Gelenk) bezeichnet. Das Zehengrundgelenk (MTP-Gelenk) ist dabei gerade. Eine Krallenzehe weist neben einer Beugefehlstellung im PIP-Gelenk eine Überstreckung (Hyperextension) im MTP- Gelenk auf. Bei einer Hammerzehenfehlstellung besteht im Stand noch ein Bodenkontakt der Zehenkuppe, bei der Krallenzehenfehlstellung nicht mehr.
Durch die Fehlstellung kommt es in der Regel zu einem Schuhkonflikt, also einem Drücken der Schuhe. Dies wiederum kann zu schmerzhaften Hornhautschwielen (Hühneraugen) führen.
Zur Behandlung von Hammer- und Krallenzehen stehen eine Vielzahl verschiedener Operationsmethoden zur Verfügung. Als Standardoperationsmethode ist die Operation nach Hohmann weit verbreitet. Eine mögliche Fehlstellung im Zehengrundgelenk (MTP-Gelenk) sollte in jedem Fall operativ beseitigt werden, um ein erneutes Auftreten von Fehlstellungen und Komplikationen wie sogenannte „Schlotterzehen“ durch übermäßige Verkürzung der Muskeln zu vermeiden.