Cannabis als Schmerzmedizin ist kein Wundermittel

Zum Aktionstag gegen den Schmerz am 6. Juni hat die Deutsche Schmerzgesellschaft sich mit Einzelfallverordnungen von Cannabis befasst.
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Berlin – Der Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V., Prof. Martin Schmelz, hat in der Umsetzung des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ Augenmaß gefordert. Cannabis solle man nicht als „Wundermedizin“ betrachten. Es könne aber auch nicht sein, dass Patienten, die bisher schon eine Ausnahmegenehmigung zum Konsum vom zuständigen Bundesamt hatten, schlechter gestellt würden.

Das Gesetz, das im März 2017 in Kraft getreten ist, regelt den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei einzelnen Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen. Bedingung dafür ist, dass diese Mittel nach Einschätzung des behandelnden Arztes den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen oder dessen Symptome lindern. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie oder bei bestimmten chronischen Erkrankungen wie etwa Multipler Sklerose der Fall sein. Schmelz äußerte sich aus Anlass des bundesweiten Aktionstags gegen den Schmerz am 6. Juni.

An diesem Tag fanden nach Angaben der Schmerzgesellschaft Aktionen an rund 200 Standorten statt. Erste Ergebnisse einer Umfrage unter Pflegefachkräften zu Versorgungsbrüchen in der Betreuung von Schmerzpatienten wurden veröffentlicht. In Apotheken waren „Schmerzthemen“ wie Tipps gegen Schmerzmittelmissbrauch Thema. Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter und Vorstandsmitglied im Deutschen Apothekerverband, sagte, die Apotheker seien beim Thema Schmerzmittel ganz klar in der Beratungspflicht. So passiere es oft, dass beispielsweise vom Arzt hochdosiert Ibuprofen verordnet werde, der Patient dies nicht erkenne und es sich selbst noch dazu kaufen wolle.

Für Patienten, die regelmäßig Medikamente brauchen, wäre es nach Groenevelds Meinung sinnvoll, sich in einer Apotheke einzuschreiben, um regelmäßig Medikamente und Begleitmedikation prüfen zu lassen. Die Neuregelung zu Cannabis begrüßte der Apothekerverband-Vorstand. Allerdings gebe es ein kleines Problem mit der Verordnungsgenauigkeit, die sich nur schwer herstellen lasse.

Auch sei Cannabis nicht das erste Mittel der Wahl gegen Schmerz. Es sei eine Alternative, wenn alle anderen Methoden nicht gewirkt hätten. Eine Datenlage zu Cannabis in der Medizin, auch was Wechsel- und Nebenwirkungen mit anderer Medikamenten anbelange, sei noch nicht da.

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